Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an das Arbeitsmarktservice OÖ und Datenverwendung durch das Arbeitsmarktservice OÖ

 

Die aufgenommenen Daten benötigen wir, um Sie bestmöglich bei der Erreichung des mit dem Arbeitsmarktservice festgelegten Zieles, der Integration in den Arbeitsmarkt, unterstützen zu können.

 

Dem Arbeitsmarktservice geben wir insbesondere bekannt:

-         Ihre Abwesenheitszeiten und den jeweiligen Grund;

-         Eintrittsdatum / Datum und Grund der Beendigung Ihrer Teilnahme,

-         einen individuellen Bericht, der dem AMS zur weiteren Betreuung dient

-         individuelle Ausbildungsinhalte / den Lern- und Prüfungserfolg

-         den von Ihnen erstellten Lebenslauf

 

Auf direkte Anfrage des AMS können wir auch noch weitere Informationen an dieses weiterleiten (z.B.: Teilnahmebestätigungen).

 

  1. Diese Daten werden ausschließlich an das Arbeitsmarktservice Oberösterreich weitergeleitet. Es werden monatliche Anwesenheitslisten aller Teilnehmer/innen und Abschlussberichte der Teilnehmer/innen an das AMS übermittelt.
  2. Die Abschlussberichte beinhalten folgende Angaben:

Personendaten (Name, Adresse, Geb.Dat., usw.), Daten zur Beschäftigung/Teilnahme im Betrieb/Projekt, Zusammenfassung über die fachlich-berufliche und persönlich/sozialen Entwicklung, Art u. Grund des Austrittes und Ergebnisse nach dem Ausstieg aus dem Betrieb/Projekt, arbeitsmarktpolitische Empfehlungen sowie eine Zusammenfassung der Bewerbungsaktivitäten und absolvierter Schulungen innerhalb des Betriebes/Projekts.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitsmarktservice Oberösterreich müssen alle aufgezeichneten Daten übermittelt werden (siehe Datenschutz-Infoblatt).

  1. Die Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung und Datenverwendung erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beim Verein für Arbeit, Beratung & Bildung, Ennser Straße 41, 4407 Steyr-Gleink schriftlich widerrufen werden. Wird eine Einwilligung zur Datenübermittlung und Datenverwendung nicht erteilt, so hat es keinerlei negative Auswirkungen auf den/die Teilnehmer/in. Die Anwesenheitsliste und der Abschlussbericht und alle andere Daten werden in diesem Fall anonymisiert an das Arbeitsmarktservice

Oberösterreich übermittelt. Die für die Betreuung relevanten Daten müssen ohnehin erfasst werden (siehe Datenschutz-Infoblatt).

  1. Wird diese Einwilligungserklärung widerrufen, so werden die bereits aufgezeichneten Daten, die der Einwilligungspflicht unterliegen, aus der Datenbank unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen – anonymisiert.
  2. Auf Wunsch des/der Projektteilnehmers/in wird Einblick in alle bereits zu seiner/ihrer Person aufgezeichneten Daten gewährt.
  3. Die in der Datenbank aufgezeichneten Betreuungsdaten werden spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach dem jeweiligen Austrittsdatum aus der Datenbank entfernt. Der gesamte Personendatensatz wird spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums gelöscht. Das Ende des Förderzeitraums ist der 31. Dezember nach Ende der Betreuung.
  4. Der Betrieb /das Projekt/ das Arbeitsmarktservice Oberösterreich verpflichtet sich, die Daten gegen unberechtigten oder missbräuchlichen Zugriff zu sichern und streng vertraulich zu behandeln.
  5. Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ ist die Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte ist:

 

Mag. Gerhard Pils

Adresse: Europaplatz 9, 4021 Linz

E-Mail: ams.oberösterreich@ams.at
Telefon: +(43) 732 6963

 

  1. Das Arbeitsmarktservice Oberösterreich erhebt die oben angeführten Daten für statistische Zwecke ebenso wie zum Zwecke der Evaluierung des Projektes.

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

zur elektronischen Erfassung der Personen-, Beschäftigungs-/Teilnahme u. Betreuungsdaten und der Weitergabe an das Arbeitsmarktservice (AMS)

 

  1. Diese Daten umfassen Kerndaten1) (Personen- u. Beschäftigungs-/Teilnahmedaten wie Name, Anschrift, Geb.Dat., Ein-/Austrittsdatum, usw.) und Betreuungsdaten (elektronische Aufzeichnung der Betreuungsaktivitäten im Rahmen der Sozialarbeit).
  2. Diese Daten werden ausschließlich an das Arbeitsmarktservice weitergeleitet, grundsätzlich ohne Bezeichnung der Person (anonym). Bei Anforderung von Abschlussberichten durch das AMS zu einzelnen TeilnehmerInnen kann diese Anonymität nicht aufrechterhalten werden.
  3. Im Falle der Anforderungen von Abschlussberichten über einzelne TeilnehmerInnen durch das Arbeitsmarktservice beinhalten diese Angaben:

Personendaten (Name, Adresse, SV-Nr./Geb.Dat., usw.), Daten zur Beschäftigung/Teilnahme im Betrieb/Projekt, Zusammenfassung über die fachlich-berufliche und persönlich/sozialen Entwicklung, Art u. Grund des Austrittes und Ergebnisse nach dem Ausstieg aus dem Betrieb/Projekt, arbeitsmarktpolitische Empfehlungen sowie eine Zusammenfassung der Bewerbungsaktivitäten und absolvierter Schulungen innerhalb des Betriebes/Projekts.

Auf ausdrücklichen Wusch des AMS müssen alle aufgezeichneten Daten übermittelt werden.

  1. Die Zustimmungserklärung zur Aufzeichnung der Betreuungsdaten erfolgt freiwillig und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Wird eine Zustimmung zur elektronischen Datenerfassung nicht erteilt, so hat es keinerlei negative Auswirkungen auf den/die TeilnehmerIn. Die Kerndaten müssen ohnehin erfaßt werden.1)
  2. Wird dieses Zustimmungserklärung widerrufen, so werden die bereits aufgezeichneten Daten, die der Zustimmungspflicht unterliegen, aus der Datenbank unverzüglich – jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen gelöscht.
  3. Auf Wunsch des/des Teilnehmers/in wird Einblick in alle bereits zu seiner/ihrer Person aufgezeichneten Daten gewährt.
  4. Die in der Datenbank aufgezeichneten Betreuungsdaten werden spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab dem jeweiligen Austrittsdatum aus der Datenbank entfernt. Der gesamte Personendatensatz wird spätestens 6 Monate nach Ende des Projektförderzeitraums gelöscht.
  5. Der Betrieb / das Projekt verpflichtet sich, die Daten gegen unberechtigten oder missbräuchlichen Zugriff zu sichern und streng vertraulich zu behandeln.

 

Zusatz OÖ Landesregierung: „Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine persönlichen Daten (Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausbildung, Ein- und Austrittsdatum und bei vorzeitigem Austritt: Grund) zum Zwecke der Durchführung, Kontrolle und Evaluierung dieses Angebotes sowie zur Kontaktaufnahme durch das Amt der Oö. Landesregierung gespeichert, verarbeitet und an das Amt der Oö. Landesregierung übermittelt werden dürfen. Diese Zustimmung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen.“

 

  • Kerndaten sind: Name, Geburtsdatum, SV-Nr., Anschrift, Geschlecht, Familienstand, Staatsbürgerschaft, Betreuungspfl. Kinder/Pers. (Name u. Geb.Dat.), Bankverbindung, höchste abgeschlossene Schul- u. Berufsausbildung, Eintritts- u. Austrittsdatum (inkl. geplantes Eintritts-u. Austrittsdatum u. Unterbrechungszeiten), Teilnahmestatus, Ausbildungsform, Tätigkeitsbereich, Standort, Berufsbezeichnung, Geschäftsfeld, Beschäftigungs-/Teilnahmeausmaß, Behindertenpass, Grad der Behinderung, Name der Sozial- u. FachbetreuerInnen, Beendigungsart u. –form (Abbruch) der Teilnahme, Verbleibs- u. Pensionsstatus, Aufenthalts- u. Arbeitsbewilligung, Beschäftigungs-/Ausbil­dungs­pro­jekt (-betrieb), Standortbezirk, Projekttyp, Beendigungsdatum des letzten längeren Dienstverhältnisses u. dessen Qualifikationsstatus, Schulungen, Praktika u. Überlassungen während der Teilnahme, AMS-Daten (Name des/r AMS-Betreuer/in, zuständiger AMS‑Bezirk, AMS-Vereinbarungen).

 

Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz

Ich stimme ausdrücklich zu, dass die nachstehenden persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung, Kontrolle und Evaluierung dieses Angebotes sowie zur Kontaktaufnahme durch das Amt der Oö. Landesregierung gespeichert, verarbeitet und an das Amt der Oö. Landesregierung übermittelt werden.

Diese Zustimmungserklärung kann ich jederzeit schriftlich widerrufen!

 

Meine Zustimmung betrifft folgende Daten:

  • Name (Vorname, Nachname, AkademTitel)
  • Kontaktdaten (Adresse, E-Mail-Adresse)
  • Geburtsdatum und Staatsbürgerschaft
  • Geschlecht
  • höchste abgeschlossene Ausbildung
  • Angaben zum Angebot (Ein- und Austrittsdatum, bei vorzeitigem Austritt: Grund)

 

VABB Spectrum

Verpflichtungserklärung

Verein für Arbeit, Beratung & Bildung

 

Ennser Strasse 41      

Tel.: 07252  43 1 49 oder 0676/846641213

4407 Steyr - Gleink    

E-Mail:   office@vabb.at oder jakob.auboeck@vabb.at

 

Hiermit verpflichte ich mich zur Einhaltung der folgenden betriebsinternen Regelungen und Vorschriften:

 

  1. Grundsatz

Grundsätzlich soll jede/r seine/n Nächste/n in seiner Persönlichkeit achten und dementsprechend um einen guten Umgangston und gegenseitiges Entgegenkommen bemüht sein. Durch gegenseitige Information, Beratung und Hilfestellung, sowie engagiertes Mitarbeiten im täglichen Arbeits- und Lernprozess und im zwischenmenschlichen Bereich sollen die Ziele des Einzelnen und der Gesamtheit besser und effizienter erreicht werden. Der Führungs-, Unterweisungs- und Betreuungsstil, der diesen Grundsätzen zugrunde liegt, beruht auf einer kooperativen Verhaltensweise. Entsprechend sind die Teilnehmer/innen zu einem kooperativen, sich gegenseitig respektierenden zwischenmenschlichen Umgang aufgefordert und verpflichtet.

 

  1. Pflichten der Teilnehmer/innen

Der/die Teilnehmer/in hat

  • sich zu bemühen, den Übergang von der Arbeitslosigkeit in das reguläre Beschäftigungssystem durch den Erwerb von praktischen Berufsqualifikationen, durch sozialpädagogische Unterstützung und durch Outplacement zu erreichen,
  • die ihm/ihr im Rahmen der Tätigkeit übertragenen Aufgaben sind ordnungsgemäß zu erfüllen,
  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren,
  • mit dem ihm/ihr anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam und sparsam umzugehen und
  • im Falle einer Erkrankung oder sonstiger Verhinderung den Vertreter des VABB-Betriebes ohne Verzug zu verständigen oder verständigen zu lassen,
  • verbindlich mit dem Leiter am Aufbau seiner/ihrer sozialen Kompetenz zu arbeiten (zB: Schuldenregulierung, Konfliktverhalten, etc.).

 

  1. Aufgabenerfüllung
    • Alle Bereiche im Rahmen der Tätigkeit fallen unter den Begriff Arbeitszeit (Arbeit auf Baustellen, sozialpädagogische Unterstützung, Arbeitsreflexion, Gruppenarbeit, Exkursionen und erlebnispädagogische Aktivitäten).
    • Den Anordnungen der Vorgesetzten ist Folge zu leisten.
    • Projekttilnehmer/Innen/innen haben alle definierten Aufgaben wahrzunehmen und zu erledigen. Zum Wesen des Aufgabengebietes gehören auch Aufräum-, Reinigungs- und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten der benutzten

 

  • Infrastruktur, sowie Einzelaufträge, die zum reibungslosen Betrieb notwendig sind. Die Beauftragten haben für ihre Aufgabenerfüllung verantwortlich einzustehen.
  • Alle Maschinen, Geräte sowie die vorhanden Infrastruktur sind als Eigentum des Vereins VABB zu achten. Entsprechend besteht die Pflicht zum sorgsamen, sparsamen bzw. zweckmäßigen Umgang bzw. Einsatz damit (Maschinen und Geräte, Werkzeug, Arbeitskleidung, Schulungsmaterialien, etc.). Für mutwillige und absichtliche Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten und jeglicher Diebstahl wird ausnahmslos zu Anzeige gebracht.

 

  1. Arbeitszeit/Arbeitszeiteinhaltung: (im KPZ:24 Wochenstunden)
    • Arbeitszeit ist folgende definierte Zeit:

MO/DI 08:00 Uhr – 14:00 Uhr

MI (Bau) 06:45 Uhr – 16:15 Uhr

MI/DO (Wäscherei) 07:00 Uhr – 12:00 Uhr  - ohne Pause !!!

Zusätzlich Einzelcoaching nach individueller Vereinbarung

  • Jede unentschuldigte Abweichung gilt als Nichteinhaltung der Arbeitszeit und hat zur Folge, dass für diesen Tag die DLU gestrichen wird.
  • Jedes Zuspätkommen am Morgen und jede eigenmächtige Pausenverlängerung gilt als Nichteinhaltung der Arbeitszeit.
  • Wiederholtes Zuspätkommen kann zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses führen.
  • Die Mittagspause beträgt eine halbe Stunde und findet üblicherweise von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr statt.
  • Die arbeitsfreien Tage sind die gesetzlichen Feiertage, Samstag und Sonntag.

 

  1. Dienstverhinderung
    • Der/die Teilnehmer/in sind verpflichtet, die Arbeitszeit einzuhalten und jede Dienstverhinderung dem Bereichsleiter/In unverzüglich zu melden.
    • Krankheit – folgendes ist zu tun:
      1. Der Bereichsleiter/In muss zu Arbeitsbeginn telefonisch informiert werden (spätestens bis 7.00 Uhr), dass man krank ist und einen Arzt aufsuchen muss.
      2. Nach dem erfolgten Arztbesuch ist unverzüglich eine Meldung am selben Tag über die voraussichtliche Dauer der Krankheit telefonisch/persönlich oder durch Dritte übermitteln zu lassen und die Krankmeldung unverzüglich zu bringen.
      3. Fehltage ohne ärztliche Bestätigung/Krankmeldung gelten als unentschuldigt und werden nicht bezahlt.
    • Amtswege – folgendes ist zu tun:
      1. Die Notwendigkeit muss dem Bereichseiter/In, angekündigt und begründet werden.
      2. Nur nach Genehmigung gilt die Abwesenheit als entschuldigt.
      3. Diese Zeit ist durch eine Bestätigung (von – bis) der aufgesuchten Stelle zu belegen. Die angemessene Anfahrtszeit von der Amtsstelle zum VABB (und umgekehrt) wird ebenfalls entschuldigt.
      4. Fehlzeiten ohne Bestätigung gelten als unentschuldigt.
  1. Sicherheitsmaßnahmen
    • Den Anweisungen des Kursleiters, Projektleiters bzw. der Poliere / BereichsleiterInnen ist Folge zu leisten.
    • Es besteht absolutes Alkohol- und Drogenverbot:

Dieses bezieht sich auf das Erscheinungsbild des/der Projektteilnehmers/Ins/in und obliegt der Einschätzung des Projektteams. Wenn ein Mitglied des Betreuerteams einen Drogenmissbrauch vermutet, kann der/die Teilnehmer/in nach Hause oder zum ärztlichen Drogentest gebracht werden. Bei einem positiven Drogentestergebnis wird die Zusammenarbeit beendet.

  • Den Arbeitssicherheitsbestimmungen ist unbedingt Folge zu leisten: (Arbeitsanweisungen, Tragen von Schutzhelmen, geeigneter Bekleidung, Arbeitsschuhe, Staubschutz, Schutzbrillen etc.) Bei nicht Einhalten wird der/die Projektmitarbeiter/in ausgeschlossen.
  • Bei Arbeitsverweigerung und massiver Missachtung der Pflichten, behaltet sich das Betreuungsteam vor, die Teilnehmer/innen nach Hause zu schicken und die DLU für diese Zeit einzubehalten.

 

  1. Informationspflicht:

Der/die Projektteilnehmer/Innen/in ist verpflichtet, dem Bereichsleiter/Innen, Sozial- Berufspädagogin, oder dem Projektleiter über etwaige Probleme, die der Zielerreichung der hinderlich sind, wahrheitsgetreu und vollständig zu informieren. Auch sonstige private Veränderungen, wie Wohnsitz, Kontonummer, Änderung Telefonnummer sind auch im eigenen Interesse

umgehend mitzuteilen.

 

8. Ziele/Inhalte:

 

Ziele:

  • Vorbereitung auf eine Arbeitsaufnahme am ersten Arbeitsmarkt, als Transitmitarbeiter/in im SÖB oder in der Arbeitskräfteüberlassung
  • Erarbeiten eines individuellen Perspektivenplans
  • Erwerb von Arbeitserfahrung, Training von Fertigkeiten und Fähigkeiten
  • Erwerb von Kompetenzen durch fachspezifische und allgemeine Qualifizierungsmodule

 

Inhalt:

  • Erstkontakt und Aufnahme ins Projekt
  • Sozialpädagogische Interventionen und Betreuung
  • 12 Stunden/Woche Wissensworkshops (Praktisches Arbeitswissen, Arbeitssicherheit, Bewerbungstraining, EDV & Digitalisierung, Gesundheitskompetenz, Kommunikation, Konfliktmanagement)
  • 10 Stunden/Woche praktische fachliche Schulung / Arbeitstraining

Bau- und Bauhilfsarbeiten

Reinigungsdienstleistung

o Wäscherei- und Bügelservice

2 Stunden/Woche Einzelcoaching (Unterstützung bei der aktiven Arbeitssuche, Motivations- und Zielarbeit, Entwicklung des Perspektivenplans)